Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) wurden die gesetzlichen Vorgaben für Gebäude und Heizungsanlagen neu geregelt.
Viele Hauseigentümer fragen sich nun: Darf meine bestehende Heizung weiterlaufen? Kann ich weiterhin mit Heizöl heizen? Und welche Rolle spielen Holzpellets künftig?
Die wichtigste Nachricht vorweg: Bestehende, funktionierende Heizungsanlagen dürfen grundsätzlich weiter betrieben und auch repariert werden. Es besteht keine generelle Pflicht, eine funktionierende Öl- oder Gasheizung sofort auszutauschen.
Diese Heizsysteme stehen weiterhin zur Verfügung
Beim Austausch einer Heizungsanlage sieht das Gesetz verschiedene Möglichkeiten vor. Dazu gehören unter anderem:
Öl-, Gas- und Flüssiggasheizungen
Pellet- und andere Biomasseheizungen
Wärmepumpen
Solarthermieanlagen
Hybridheizungen
der Anschluss an ein Wärmenetz
weitere innovative Heizungslösungen
Damit bleibt die Wahl des passenden Heizsystems weiterhin von den persönlichen Gegebenheiten, dem Gebäude und der Wirtschaftlichkeit abhängig.
Was gilt für neue Ölheizungen?
Wird nach dem 29. Juli 2026 in einem bestehenden Gebäude eine neue Öl-, Gas- oder Flüssiggasheizung eingebaut, muss künftig ein steigender Anteil der erzeugten Wärme aus erneuerbaren beziehungsweise klimaneutralen Energieträgern stammen.
Nach der derzeitigen Regelung gelten folgende Mindestanteile:
Zeitpunkt Erforderlicher erneuerbarer Anteil:
ab 1. Januar 2029 mindestens 10 %
ab 1. Januar 2030 mindestens 15 %
ab 1. Januar 2035 mindestens 30 %
ab 1. Januar 2040 mindestens 60 %
Die Vorgaben können beispielsweise durch den Einsatz von Bioheizöl, durch eine Solarthermieanlage oder durch eine Hybridlösung erfüllt werden.
Für den Fall eines irreparablen Heizungsausfalls enthält das Gesetz besondere Übergangsregelungen. Eigentümer erhalten dadurch zusätzliche Zeit, um die jeweils geltenden Anforderungen umzusetzen.
Klimaneutrale Brennstoffe bis 2045
Die Bundesregierung soll bis zum 1. Dezember 2026 ein weiteres Gesetz zur Einführung einer sogenannten Grüngas-/Grünheizölquote vorlegen. Danach sollen die Anbieter von Gas, Heizöl und Flüssiggas verpflichtet werden, die für die Wärmeversorgung bestimmten Brennstoffe bis 2045 vollständig auf klimaneutrale Alternativen umzustellen.
Die konkrete Ausgestaltung dieser Quote steht derzeit noch aus. Für Verbraucher bedeutet dies: Flüssige Brennstoffe sollen auch künftig genutzt werden können, ihr erneuerbarer Anteil wird jedoch schrittweise steigen.
Holzpellets bleiben eine wichtige Heizalternative
Holzpellets und andere zugelassene feste Biomassearten werden im Gebäudemodernisierungsgesetz weiterhin als mögliche erneuerbare Heizlösung berücksichtigt. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Nutzung in einem wasserführenden Biomasseofen oder einem Biomassekessel erfolgt und die geltenden technischen sowie emissionsrechtlichen Vorgaben eingehalten werden.
Auch Kombinationen aus einer Pelletheizung und einer Öl- oder Gasheizung sind grundsätzlich möglich. Eine solche Biomasse-Hybridheizung kann die Anforderungen an den erneuerbaren Wärmeanteil ganz oder teilweise erfüllen.
Auch die Gebäudehülle spielt eine Rolle
Das Gesetz betrifft nicht nur Heizungsanlagen. Bei größeren Veränderungen an Dach, Außenwänden, Fenstern oder anderen Außenbauteilen müssen bestimmte energetische Mindestwerte eingehalten werden. Kleinere Maßnahmen, die höchstens zehn Prozent der jeweiligen Bauteilfläche betreffen, sind grundsätzlich ausgenommen.
Für bestimmte ältere Gebäude kann außerdem eine Pflicht zur Dämmung der obersten Geschossdecke beziehungsweise des Daches bestehen. Dabei gelten jedoch Ausnahmen, unter anderem für selbst genutzte Ein- und Zweifamilienhäuser sowie bei wirtschaftlich unzumutbaren Maßnahmen.
Unser Fazit
Das Gebäudemodernisierungsgesetz schreibt nicht für jedes Gebäude ein bestimmtes Heizsystem vor. Bestehende Heizungen dürfen grundsätzlich weiter genutzt werden. Beim Einbau einer neuen Anlage sollten jedoch die stufenweise steigenden Anforderungen an erneuerbare Energieträger frühzeitig berücksichtigt werden.
Welche Lösung geeignet ist, hängt vom Gebäude, dem Wärmebedarf, den vorhandenen technischen Voraussetzungen und den finanziellen Möglichkeiten ab. Eine individuelle Beratung durch einen qualifizierten Energieberater oder Fachbetrieb ist daher empfehlenswert.
Die Leubecher Energieservice GmbH & Co. KG versorgt ihre Kunden zuverlässig mit Heizöl, Holzpellets und weiteren Energieträgern. Wir verfolgen die gesetzlichen Entwicklungen aufmerksam und informieren Sie über wichtige Veränderungen rund um Ihre Wärmeversorgung.
Sie haben Fragen zu Heizöl, Bioheizöl oder Holzpellets? Sprechen Sie uns gerne an – wir sind für Sie da.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt den Stand des Gebäudemodernisierungsgesetzes vom September 2026 in vereinfachter Form wieder und stellt keine Rechts- oder Energieberatung dar. Weitere gesetzliche Regelungen, insbesondere zur Grüngas-/Grünheizölquote, können noch folgen.